Unter Option versteht man im Umsatzsteuerrecht die Behandlung eines steuerfrei gestellten Umsatzes als steuerpflichtig. Manche Unternehmer (Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG) und manche Umsätze (z.B. die Vermietung und Verpachtung von Immobilien, § 4 Nr. 12 a) UStG) sind von der Umsatzsteuer befreit. Das ist in vielen Fällen von Vorteil, da Waren und Dienstleistungen auf dem Markt dadurch günstiger angeboten werden können bzw. vom erhaltenen Preis keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Der Nachteil der Umsatzsteuerfreiheit ist, dass der Unternehmer dann auch keine Vorsteuer ziehen kann.
Redaktion

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Das ABC des Immobilienmanagement - O wie Option (Umsatzsteuerrecht)
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - N wie Nutzungsänderung (Gewerbeimmobilien)
Bei gewerblich genutzten Immobilien kommt es häufig zu Nutzungsänderungen oder Erweiterungen. Dies kann sowohl beim Mieterwechsel der Fall sein, als auch bei Änderungen der Geschäftstätigkeit vorhandener Mieter oder bei Untervermietung von Flächen. Dabei ist das rechtliche Augenmerk nicht allein auf das Mietrecht zu legen. Denn auch wenn zwischen Vermieter und Mieter Einverständnis über die neue Nutzung herrscht, kann es rechtliche Hindernisse aus dem Baurecht geben. Nutzungsänderungen- oder -Erweiterungen bedürfen in manchen Fällen einer Genehmigung durch das Bauamt. Welche Nutzung für ein Gebäude zulässig ist, ergibt sich aus der Baugenehmigung. In dieser können auch bestimmte, mit der Nutzung verbundene Auflagen erteilt werden (Beispiel: Anzahl der Stellplätze für Kundenfahrzeuge).
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - M wie Mietaufhebungsvertrag
Neben der einseitigen Möglichkeit der Beendigung eines Mietverhältnisses durch Kündigung, gibt es mit dem Mietaufhebungsvertrag die Möglichkeit, ein Mietverhältnis durch einen gegenseitigen Vertrag zu beenden. Dieser Mietaufhebungsvertrag kann von Mieter- oder Vermieterseite angeregt werden. Er eröffnet dem Vertragspartner die Möglichkeit, ohne Rücksicht auf mietvertragliche oder gesetzliche Bestimmungen und ohne Respektierung von Kündigungsvoraussetzungen und -fristen, ein Mietverhältnis zu beenden. Der Mietaufhebungsvertrag unterliegt keinem Formzwang - auch nicht bei Wohnraummietverhältnissen. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Vereinbarung mit ausdrücklicher Benennung des Auszugstermins jedoch dringend zu empfehlen.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - L wie Lasten (Grundbesitz)
Der Begriff Lasten beschreibt die anteilige Beteiligung von Eigentümern an den bestehenden Aufwendungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Gemäß § 16 Abs. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und der Verwaltung nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils zu tragen.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - K wie Kündigung von Mietverträgen (Gewerbefläche)
Für die Wohnraumkündigung gibt es in Deutschland strenge Vorschriften und Regelungen. Wie aber sieht es für die Kündigung von Gewerberäumen aus? Welche Voraussetzungen gilt es bei der rechtssicheren Kündigung eines Gewerbemietvertrags zu beachten.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Die Eigenverwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften - wie digitale Instrumente helfen.
Management & Verwaltung von Redaktion
Viele kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) möchten die Verwaltung ihrer WEG selbständig organisieren und in die eigenen Hände nehmen. Häufig, weil sie keinen geeigneten professionellen Verwalter finden, weil sie mit ihren bisherigen Verwaltern schlechte Erfahrungen gemacht haben oder ganz einfach, weil sie die Kosten scheuen. Um den dahinter steckenden Arbeitsaufwand einzudämmen und gleichzeitig rechtliche Vorgaben einzuhalten, gibt es digitale Instrumente, denen sich Eigenverwalter bedienen können und dieser Aufgabe gerecht werden - mithilfe moderner digitaler Lösungen für das Immobilienmanagement lässt sich der Verwaltungsaufwand heute derart minimieren und sicher abbilden, dass auch die Selbstverwaltung kleiner WEGs kein großes Problem darstellt. Lesen Sie hier, wie auch Sie die Verwaltung Ihrer WEG selbst übernehmen können.
Das ABC des Immobilienmanagement - K wie Kündigung von Mietverträgen (Wohnraum)
Die Kündigung vom Mietvertrag, welcher zwischen zwei Vertragsparteien (Vermieter und Mieter) auf unbestimmte Zeit geschlossen worden ist, kann grundsätzlich von einer der beiden Vertragsparteien durch eine ordentliche Kündigung, das heißt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, beendet werden.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine ordentliche Kündigung bei Zeitmietverträgen (beispielsweise für ein Jahr geschlossene Verträge) nicht möglich ist.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Covid-19 Konjunkturprogramm - attraktive Anreize für die Digitalisierung der Immobilienwirtschaft und mehr Geld für mehr Energieeffizienz
Management & Verewaltung von Redaktion
Mehrwertsteuer, Kinderbonus, E-Auto-Prämie: Das Konjunkturpaket der Bundesregierung hält sowohl für Verbraucher als auch Unternehmen viele Vorteile bereit – und auch Immobilienbesitzer und die Immobilienwirtschaft können profitieren. Denn das von der Bundesregierung verabschiedete Paket berücksichtigt auch die Klimaziele - von insgesamt 130 Milliarden Euro sollen 30 bis 40 Milliarden Euro dem Klimaschutz zugutekommen. Davon sollen in den kommenden zwei Jahren 2,5 Milliarden Euro in das CO2- Gebäudesanierungsprogramm des Bundes fließen. Das sind eine Milliarde mehr als vor der Corona-Krise geplant. Zudem setzt die Senkung der Mehrwertsteuer Anreize für Investitionen in den Fortschritt. Für Hausbesitzer und Immobilienunternehmen lohnt es sich jetzt mehrfach, in eine energetische Sanierung ihres Gebäudes und ihre digitale Zukunft zu investieren.
Thema: Management & Verwaltung
Das ABC des Immobilienmanagement - J wie Jahreseinkommen
Das Jahreseinkommen wird im Zusammenhang mit einer möglichen Inanspruchnahme von Wohngeld für die Immobilienwirtschaft eine wichtige Begrifflichkeit. Denn bei der Ermittlung der Anspruchsberechtigung auf Wohngeld dient das Jahreseinkommen als Rechengröße.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - I wie Indexmiete
Mieter und Vermieter können – laut §557b BGB – eine sogenannte Indexmiete vereinbaren. Die Vertragsparteien stimmen dann überein, dass sich die Miete an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland orientiert (Indexmiete). Je nach Situation des regionalen Wohnungsmarktes kann die Indexmiete für Vermieter und Mieter gegenüber einer nicht indexierten Miete Vor- und Nachteile mit sich bringen. Allerdings sind bei der Indexmiete auch bestimmte Regeln einzuhalten. So dürfen beispielsweise keine anderen Indizes für die Berechnung von Mieten verwendet werden.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - H wie Hausverwalter
Der Begriff Hausverwalter beschreibt den Betreuer eines Hauseigentümers in allen, ein Hausgrundstück bzw. eine Immobilie betreffenden Angelegenheiten (daher wird synonym auch häufig der neuere Begriff des Objektbetreuers verwendet). Als Betreuer ist er Sachverwalter fremden Vermögens.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - G wie Gemeinschaftseigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwischen den Begriffen Sondereigentum als Alleineigentum und dem Gemeinschaftseigentum, an dem alle Wohnungseigentümer mit einem Miteigentumsanteil beteiligt sind. Der Begriff Gemeinschaftseigentum beschreibt dabei die Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - F wie Flächenmanagement
Der Begriff des Flächenmanagements wird sowohl im Rahmen des Immobilienmanagements als auch im Rahmen der Baulandproduktion verwendet. Unter Flächenmanagement versteht man die quantitativ sowie qualitativ optimierte Ausnutzung aller Flächen einer Immobilie bzw. von Bauland mit dem Ziel einer höheren Flächenproduktivität und Wertsteigerung. Das Flächenmanagement beschreibt demnach das bestmögliche Management von verfügbaren Flächen im Hinblick auf ihre Nutzung und Verwertung.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - E wie Eigentümerliste
Die Eigentümerliste beschreibt eine Begrifflichkeit aus der WEG-Verwaltung. Dabei gehört die Erstellung einer aktuellen Eigentümerliste zu den Angelegenheiten einer ordnungsmäßigen Verwaltung, auf die jeder einzelne Wohnungseigentümer einen gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzbaren Anspruch hat. Die Anfertigung der Liste obliegt dem Verwalter.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - D wie Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF)
Das Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) beschreibt ein aus der Investitionsrechnung entwickeltes Verfahren zur Berechnung von Unternehmens- bzw. Immobilienwerten und kann für die Beurteilung von Investitionsentscheidungen herangezogen werden. Dort liegt auch das Hauptanwendungsgebiet des Verfahrens in der Immobilienwirtschaft. So wurde aus ihm auch ein Verfahren für die Immobilienbewertung entwickelt.
Thema: ABC des Immobilienmanagement

Die Digitalisierung bringt eine Fülle neuer Technologiebegriffe mit sich, die für Immobilienverwalter und Immobilienunternehmen schon bald unerlässlich sein werden. Erfahren Sie in unserem E-Book „Verwalter-ABC der Digitalisierung“, was sich hinter KI, IoT, oder NFC, verbirgt.