Der Begriff Jahressperrfrist beschreibt die einjährige Frist, innerhalb der ein Vermieter nach einer Mieterhöhung die Miete kein weiteres Mal erhöhen darf. Geregelt ist dies in § 558 BGB (Mieterhöhung zur örtlichen Vergleichsmiete). Die Frist wird vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der letzten Mieterhöhung gerechnet. Dem Mieter darf vor Ablauf der Frist kein neues Mieterhöhungsverlangen zugehen.
Das ABC des Immobilienmanagement - J wie Jahressperrfrist
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - I wie Instandsetzung
Der Begriff Instandsetzung beschreibt alle Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Immobilien und den darin verbauten technischen Anlagen, die deren Nutzung beeinträchtigen (können) und beinhaltet die Reparatur oder den Austausch von nicht funktionstüchtigen Baugruppen und einzelnen Anlagenteilen.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - H wie Home Staging
Der Begriff Home Staging beschreibt verkaufsfördernde Maßnahmen (sales promotion) für Immobilien. Die Prinzipien der Produktpräsentation, aus anderen Bereichen wie Mode oder Möbel bekannt, werden auf das Produkt Wohnung bzw. Haus übertragen. Dabei wird mithilfe von Möblierung und Dekoration die Aufmerksamkeit auf die Vorteile einer Immobilie gelenkt und die Wahrnehmung so positiv beeinflusst, dass aus Kauf- bzw. Mietinteressenten Käufern bzw. Mieter werden.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - G wie Gebäudeautomation
Mit dem Begriff Gebäudeautomation ist die Vernetzung von verschiedenen technischen Anlagen eines Gebäudes mit einem zentralen Computersystem gemeint, der die Steuerung und Überwachung der gesamten Haustechnik von einem einzelnen Arbeitsplatz aus ermöglicht. Man spricht in diesem Zusammenhang heute von Smart Buildings.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - F wie Finanzierungsplan
Bei einem Finanzierungsplan handelt es sich um die Zusammenstellung aller Kosten (Gesamtkosten) einer Investition, z. B. Immobilienkäufe oder Baumaßnahme. Im Finanzierungsplan werden die dafür bereitzustellenden Eigen- und Fremdmittel sowie die sich hieraus ergebenden jährlichen/monatlichen Kapitaldienst (Belastung aus dem Kapitaldienst) gegenübergestellt.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - E wie Erschließung
Mit dem Begriff Erschließung wird die Herstellung von Erschließungsanlagen bezeichnet, die eine Voraussetzung für die Bebauung von Grundstücken sind. Die Erschließung umfasst sämtliche bauliche Maßnahmen und rechtliche Regelungen, die notwendig sind, um das spätere Gebäude, bei dessen Fertigstellung ordnungsgemäß nutzen zu können. Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, wobei die Durchführung der Erschließung durch eine Satzung geregelt wird.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - D wie Diskontierungssatz
Der Diskontierungssatz beschreibt einen Zinssatz, der zur Berechnung des Barwertes einer Investition dient. Andere Bezeichnungen für den Diskontierungssatz sind Diskontierungszinssatz und Kalkulationszinsen.
In der betrieblichen Praxis handelt es sich bei dem Diskontierungssatz um eine Schätzung der möglichen künftigen Rendite, welche zur Berechnung von Opportunitätskosten dient. Die Zinsrechnung berücksichtigt bei der Bestimmung des Diskontierungssatzes die Abzinsung der jeweiligen Investitionen und dient zur Ermittlung des Barwertes.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - C wie Cashflow
Der Begriff “Cashflow” meint eine Kennzahl für die Bewertung von Unternehmen – er beschreibt die Differenz von Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Zeitraumes, beispielsweise eines Geschäftsjahres.
Ausgangspunkt für die Ermittlung des Cashflows ist der Bilanzgewinn der Periode, auf die sich die Cashflow-Analyse bezieht, bereinigt durch den Saldo zwischen Auflösung und Zuführung bei den Rücklagen, plus Abschreibungen. Weiterhin sind die Zu- bzw. Abgänge bei Wertberichtigungen und Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - B wie Bruttomiete oder Bruttomietzins
Die Bruttomiete setzt sich aus dem eigentlichen Mietzins sowie den anfallenden Betriebskosten und etwaigen Mietzuschlägen zusammen. Häufig werden hier auch die Begriffe „Bruttowarmmiete“ und „Bruttokaltmiete“ synonym verwendet.
Ist in einem Mietvertrag die Zahlung einer Bruttowarmmiete oder Inklusivmiete vereinbart, sind die Betriebskosten mit der Bruttowarmmiete komplett abgegolten. Der Bruttomietzins besteht also aus dem tatsächlichen Mietzins (üblicherweise Nettokaltmiete) sowie den anfallenden Betriebskosten und etwaigen Mietzuschlägen.
Thema: ABC des Immobilienmanagement
Das ABC des Immobilienmanagement - A wie Ambient Assisted Living
Unter dem Begriff „Ambient Assisted Living“, kurz AAL, werden Konzepte, Technologien, Produkte und Dienstleistungen zusammengefasst, die die Lebensqualität von Menschen im Alter unterstützen und vereinfachen. AAL (auch: altersgerechte Assistenzsysteme für ein umgebungsunterstütztes, gesundes und unabhängiges Leben) beschreibt einen Bereich in der Immobilienwirtschaft, der sich mit dem Einsatz von Kommunikations- und Informationstechnologien befasst, die den Alltag von Menschen unterstützen sollen – beispielsweise jenen von Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Thema: ABC des Immobilienmanagement

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